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Häufige Fragen

Wie wird mit dem iPad geschrieben?
Es wird vorrangig mit einem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z .B. in digitalen Heften); die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur wird derzeit von der Schule nicht vorausgesetzt.

Wie sehr müssen die Eltern sich mit der Technik auskennen?
Es ist Teil unseres Konzeptes, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Geräten zu vermitteln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation erwerben.
Zusätzlich werden wir für diejenigen Eltern Workshops anbieten, die gerne selbst Knowhow in diesem Bereich erlernen möchten.

Wer installiert die Updates?
Alle Updates die angezeigt werden/zur Installation bereitstehen können und sollten Sie zu Hause installieren.
Was ist, wenn ein Gerät herunterfällt oder gestohlen wird? Was ist dann mit den Unterlagen aus dem Unterricht?
Es ist möglich, beim Kauf eine Geräteversicherung abzuschließen, die solche Schadensfälle abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht können die Schülerinnen und Schüler privat Cloudspeicher für automatische Backups nutzen, sodass alle Unterlagen auch bei Geräteverlust weiterhin zur Verfügung stehen und direkt auf das Austauschgerät übertragen werden können.

Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?
Die Geräte werden in die Geräteverwaltung JAMF eingebunden. Dies geschieht entweder direkt beim Kauf oder über die Schule. Was bedeutet es, dass das Gerät eingeschränkt ist?
Während der Schulzeit (Montag bis Freitag von 07:45 Uhr bis 13:15 Uhr) können nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden. Privat installierte Apps (z. B. Spiele) sind nicht sichtbar.
Ebenso können über die Lehrkräfte während ihres Unterrichts über die App Apple Classroom weitere Einschränkungen wie Sperren des Bildschirms vorgenommen werden.

Was können die Administratoren bzw. die Lehrkräfte über JAMF sehen?

  • Ein Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon ist NICHT möglich.
  • Der Browserverlauf kann NICHT eingesehen werden.
  • Es gibt KEINE Möglichkeit den Standort eines Gerätes zu ermitteln.

(Ausnahme: Das Gerät ist im „Verloren-Modus“, weil es verloren oder gestohlen wurde; in diesem Fall wird auf dem Display ein entsprechender Hinweis angezeigt.)

  • Der Bildschirm der Schülergeräte kann NICHT eingesehen werden. (Ausnahme: Während des Unterrichts kann der Bildschirm über Apple Classroom eingesehen werden. Dies wird auch am Gerät selbst angezeigt.)
  • Es können KEINE privaten Dateien, Bilder, etc. angezeigt oder gelöscht werden.
  • Es können KEINE persönlichen Apps erfasst, entfernt der eingeschränkt werden.
  • Es können KEINE persönlichen Daten der Nutzer erfasst werden (z.B. die Nutzungszeit des Geräts oder einzelner Anwendungen etc.).

Was können die Administratoren über JAMF verwalten?
Administratoren können

  • zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z. B. während der Schulzeit nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
  • zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
  • Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key an alle iPads "austeilen").
  • Ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)

Brauche ich eine Apple-ID?
Unter support.apple.com/de-de/apple-id finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID.
Sie können für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf sich selbst (also eine erwachsene Person) anlegen. Damit ist außerhalb der Unterrichtszeit ein unbeschränkter Zugriff auf den AppStore und anderen Dienste möglich. Diese Option bietet eine unbeschränkte Nutzung des Geräts, erfordert aber ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens des/der Jugendlichen.
Alternativ können Sie eine Apple-ID für Ihr Kind über die Familienfreigabe anlegen. Hierbei gilt nicht die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID verwenden. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Apple Gerät die Familienfreigabe aktivieren und für Ihr Kind anschließend eine neue Apple-ID einrichten. Einkäufe für Ihr Kind werden dabei über Ihre Kreditkarte abgerechnet. Unter support.apple.com/de-de/HT201088 finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Familienfreigabe. Über die Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen und die Funktion "Kaufanfrage" oder "Bildschirmzeit" für das iPad Ihres Kindes aktivieren. Bei der Funktion "Kaufanfrage" kann Ihr Kind selbstständig bei Apple Apps oder andere Inhalte von Apple kaufen, allerdings werden Sie vorher auf Ihrem Apple Gerät um eine Freigabe dazu aufgefordert (die sie auch ablehnen können). Über die Funktion "Bildschirmzeit" können Sie die Nutzung des iPads Ihres Kindes kontrollieren, indem Sie Zeitkontingente für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen.